Leider kein Judo in Alt Erlaa
Nach ministerieller Weisung sind Kontaktsportarten auch in den Sportstätten der Stadt Wien (=Rundhalle Alt Erlaa) weiter untersagt.
Die Situation kann sich aber von Woche zu Woche ändern, wir halten auch auf dem Laufenden.
Auszug aus der wiener Landesgesetzgebung:
Sportstätten
§ 3. Zusätzlich zu § 9 Abs. 2 und 4 der 6. COVID-19-SchuMaV dürfen Sportstätten in geschlossenen
Räumen durch Kunden nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer
Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Beim Betreten ist ein 2G-Nachweis gemäß
§ 2 Abs. 2 Z 2 der 6. COVID-19-SchuMaV vorzuweisen. Kunden haben auch in öffentlichen Sportstätten
in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.